FINANZIELLER RAT

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Bareinkauf – Bargeld ist König!

Dies ist normalerweise hilfreich, um bessere und schnellere Verhandlungen zum Kauf Ihrer gewünschten Immobilie zu führen und den Prozess der Beantragung einer Hypothek zu vermeiden. Viele Käufer ziehen es jedoch vor, eine Hypothek zu erhalten.

Hypothek in Spanien

Heutzutage können Sie Kredite von bis zu 60 bis 80 % des Immobilienwertes erhalten. In einigen Fällen können Immobilien von den Banken sogar bis zu 95 % des Immobilienwerts bereitstellen. In diesen Fällen ist es sehr empfehlenswert, alle Kleinbuchstaben zu lesen.

Einige Entwickler bieten auch Finanzierungsoptionen an, die Ihnen bei Ihrem Kauf helfen können.

Die maximale Laufzeit einer spanischen Immobilienhypothek beträgt normalerweise 30 Jahre und deckt 70 bis 75 % des Immobilienwerts ab. Da es viele verschiedene Hypothekenoptionen gibt, lassen Sie sich am besten von einem internationalen Hypothekenmakler beraten. So fühlen Sie sich mit einer „fast maßgeschneiderten Hypothek“ wohler.

Der Prozess zum Erhalt Ihrer Hypothekengenehmigung sollte normalerweise 2 oder 3 Wochen dauern, wenn der Kreditbetrag nicht zu hoch ist. Wenn es sich um einen großen Kredit handelt, benötigt die örtliche Bank die Genehmigung der Hauptniederlassung, und dies könnte etwa 3 oder 4 Wochen länger dauern.

Unabhängig davon, ob Sie eine Villa, ein Apartment usw. in Marbella oder Spanien kaufen, dauert der Prozess zum Erhalt Ihrer Eigentumsschlüssel normalerweise 6 oder 8 Wochen, einschließlich Vertragsabschluss, Anwalt, Hypothek und Notar.

Escanda Properties kann Ihnen während des gesamten Prozesses helfen und Ihnen alle notwendigen Hinweise und Kontakte geben.

Die Voraussetzungen für eine spanische Hypothek sind:

  • Einwohnerbescheinigung (Escanda Properties kann Ihnen dabei helfen)
  • Persönliche Kontoauszüge für sechs Monate, aus denen das erklärte Einkommen und die ausstehenden Beträge hervorgehen.
  • Letzte Steuererklärung.
  • Bei Selbständigen geprüfte Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre.
  • Steuererklärungen der letzten zwei Jahre und ein Schreiben Ihres Steuerberaters, das Ihr Einkommen bestätigt.
  • Nachweis über andere Einkommensquellen, gegen die Sie möglicherweise Kredite aufnehmen möchten.
  • Kopie aller Mietverträge über Kauf-, um Immobilien zu vermieten.
  • Angaben zu einer etwaigen Rente, die Sie erhalten.

KOSTEN & STEUERN

Dies ist kein festes Problem und jeder Fall sollte seine eigene Beratung haben, aber wir geben Ihnen grundlegende Hinweise zu Steuern und anderen damit verbundenen Kosten:

Übertragungssteuer

(I.T.P.)

 8%, 9% or 10%

Der Käufer zahlt dafür, vorausgesetzt, der Verkäufer ist kein Entwickler oder handelt normalerweise im Geschäft mit Wiederverkaufsimmobilien. Wenn der „steuerliche Mindestwert“ der Immobilie laut Landesregierung höher ist als der Preis, gilt die steuerliche Mindestbewertung: 8 % gelten bis zu einem Betrag von 400.000 € bzw. 30.000 € in dem Fall von Garagen außer denen, die zur Wohnung gehören und mit maximal zwei; 9 % gelten für den Betrag zwischen 400.000 € und 700.000 € oder zwischen 30.000 € und 50.000 € für Garagen; 10 % gelten für den Betrag, der 700.000 € oder 50.000 € für Werkstätten übersteigt.

Mehrwertsteuer und Stempelsteuer

 

10% + 1.5%

 

Für alle Villen, Wohnungen oder Garagen , die mit einer Wohnung oder Villa verbunden sind, bei denen der Verkäufer der Entwickler, Promoter oder reguläre Händler für brandneue Immobilien ist

 

Mehrwertsteuer und Stempelsteuer

21% + 1,5%

For the first sale or resale of plots of land, and only for the first sale of brand-new commercial premises where the vendor is a developer, promoter or habitual trader or a company.

 

Mehrwertsteuer und Stempelsteuer oder Transfersteuer (I.T.P.)

21% + 1,5%

For the first sale or resale of plots of land, and only for the first sale of brand-new commercial premises where the vendor is a developer, promoter or habitual trader or a company.

 

Mehrwertsteuer und Stempelsteuer oder Transfersteuer (I.T.P.)

21% (villa/apartment) + 2% (comm. Premises)      or Scaled 8%, 9% 10%

Bei Wiederverkäufen von Villen, Wohnungen oder Geschäftsräumen, bei denen der Verkäufer ein Unternehmen, Entwickler, Bauträger oder gewöhnlicher Händler ist und der Käufer ein Unternehmen ist, das die Immobilie für die Entwicklung seiner Tätigkeit verwendet oder nutzt , können sie zwischen der Zahlung der Mehrwertsteuer (die bei der normalen Tätigkeit des Unternehmens abgezogen werden kann) und 2 % Stempelsteuer oder Grunderwerbssteuer wählen.

 

Notar- und Grundbuchgebühren

3.000 €

Die Kosten steigen je nach Anzahl der Seiten oder Komplexität der Eigentumsurkunde und dem Wert der Immobilie.

Kommunale Mehrwertsteuer

Die Plus-Valía-Steuer (oben beschrieben) kann so wenig wie ein paar hundert Euro oder mehrere tausend Euro für ein Grundstück mit viel Land betragen, das seit vielen Jahren nicht mehr den Besitzer gewechselt hat. Diese Steuer entspricht ihrer Art nach dem Verkäufer, der für ihre Zahlung verantwortlich ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Rechtsanwaltsgebühren

1% Appox.

Die Anwaltsgebühren liegen in der Größenordnung von 1 % des Verkaufspreises, mehr oder weniger, je nach Anwalt und Preis der Immobilie.

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